Startseite

Bekanntermaßen setzt ein Raub gemäß § 249 Abs. 1 StGB als Nötigungsmittel Gewalt oder eine Drohung voraus. Hier stellt sich im Rahmen des Motivwechsels des Täters oft die Frage, ob der Täter die Wirkung des zuvor eingesetzten Nötigungsmittels lediglich ausnutzt oder ob das Nötigungsmittel weiterhin ...

Kategorie: Akte Recht, Aktuelles, Allgemein